Um eine vergaberechtlich konforme Grundlage für den Bezug von Microsoft-Lizenzen zu erlangen, hat Educa eine Ausschreibung durchgeführt.
Der Ausschreibung war ein Rechtsgutachten vorausgegangen. Das hielt fest, dass die bislang nicht öffentlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit Microsoft keine vergaberechtliche Grundlage für den Bezug von Software-Lizenzen darstellten.
Am 2. Dezember 2025 erfolgte der Zuschlag. Die Zuschlagsempfängerin Bechtle Suisse SA hat am 9. März 2026 ihr Angebot zurückgezogen. Dieser Schritt erfolgte einvernehmlich in gemeinsamer Absprache mit der Auftraggeberin Educa. In der Folge hat Educa das Submissionsverfahren abgebrochen. Der Abbruch hat für die Zuschlagsempfängerin keine vergaberechtlichen Sanktionen zur Folge.
Ziel der Submission war es, dass auch Schulen, die weniger als 100 Lizenzen für Schulpersonal (Lehrpersonen, administratives Personal etc.) benötigen, durch Reseller mit Lizenzen vom Typ Microsoft CASA EES «M365 A5» beliefert werden dürfen, die auf einer rechtskonformen (insbesondere betr. Datenschutzrecht sowie anwendbares Recht und Gerichtsstand) Vertragsgrundlage basieren.
Somit konnten die Bedürfnisse der Schweizer Schulen auch mittels Beschaffungsrecht gegenüber einem Softwarehersteller nicht sichergestellt und durchgesetzt werden.
privatim verabschiedet Resolution zu internationalen Cloud-Lösungen
Privatim hält in der Resolution als Ergebnis fest, dass die Nutzung von SaaS-Lösungen internationaler Anbieter für öffentliche Organe nur dann zulässig ist, wenn die besonders schützenswerten oder einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterstehenden Personendaten vom entsprechenden Organ selbst verschlüsselt werden. Der Cloud-Anbieter darf dabei keinen Zugang zum Schlüssel haben.
Studie und Beitrag zu IKT-Beschaffung im Bildungsbereich
- Rika Koch, Öffentliche Beschaffungen im Bildungssektor – Studie im Auftrag der Fachagentur Educa zur Verortung der (IKT-) Beschaffungen von Schulen nach dem revidierten öffentlichen Beschaffungsrecht, 2023
- Rika Koch, Wie öffentliche Beschaffung die Digitalisierung von Schulen unterstützt, 2023
Unabhängig davon bleiben für Bildungseinrichtungen die kantonalen beschaffungsrechtlichen Vorgaben massgebend.
Weiterhin sind Leistungen über die Rahmenvereinbarungen mit Classtime, Threema, Univention und Wire beziehbar.